Künstliche Befruchtung (KI) ist definiert als das Einbringen einer zuvor im Labor aufbereiteten Samenprobe in den weiblichen Fortpflanzungstrakt mit dem Ziel, eine Trächtigkeit zu erreichen. Je nach Herkunft der Samenprobe wird zwischen künstlicher Befruchtung durch eheliche oder homologe Insemination (AIH) und künstlicher Befruchtung mit Spendersamen (AI mit Spendersamen) unterschieden.
Die Hauptvorteile dieser Technik sind ihre geringen Kosten und ihre einfache Anwendung, so dass sie in jeder gynäkologischen Praxis durchgeführt werden kann.
Bei der Durchführung von AI sollten folgende Hinweise berücksichtigt werden:
- Durchgängigkeit der Eileiter.
- Alter der Frau unter 38 Jahren.
- Nicht mehr als 4 vorherige Zyklen.
- Seit weniger als 3 Jahren bestehende Unfruchtbarkeit.
- Progressiv bewegliche Spermien nach der Entnahme von mehr als 2 Millionen.
- Fehlen einer schweren Teratozoospermie.
Aufgrund dieser Indikationen sind kryptozoospermische Spermien für eine AI-Behandlung nicht geeignet.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Kryptozoospermie als das Fehlen von Spermien im Ejakulat bei der ersten Analyse und das Vorhandensein von Spermien nach der Zentrifugation.
Unter Berücksichtigung dieser von der WHO entwickelten Definition wird die HAI für eine Frau, bei deren Partner kryptozoospermische Proben diagnostiziert wurden, nicht empfohlen, da wir das Kriterium, mehr als 2 Millionen bewegliche Spermien nach der Spermienkapazitation zu haben, nicht erfüllen können, so dass die Erfolgswahrscheinlichkeit der Technik stark beeinträchtigt ist.
In diesen Fällen ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) die am häufigsten angewandte Technik im Labor. Dabei wählt der Embryologe ein bewegliches Spermium mit normaler Morphologie (wenn möglich) aus und injiziert es in die Eizelle.