Vor einer IVF-Behandlung wird die Frau oder das Paar über die Möglichkeit informiert, überzählige Embryonen zu erhalten. Auf diese Weise müssen sie eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben, in der die Bestimmung, die sie für diese Embryonen gewählt haben, unter den im Gesetz 14/2006 vorgesehenen Verwendungsmöglichkeiten aufgeführt ist.
Diese informierte Zustimmung muss jedoch mindestens alle 2 Jahre erneuert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Bestimmungsort dieser eingefrorenen Embryonen zu ändern.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Was geschieht mit den übrig gebliebenen IVF-Embryonen? ( 12).
durch Cristina Algarra Goosman (psychologin), José Luis de Pablo (senior-embryologe), Patricia Recuerda Tomás (embryologin), Rebeca Reus (embryologin) Und Silvia Azaña Gutiérrez (embryologin).
Letzte Aktualisierung: 08/10/2021