Das spanische Gesetz 14/2006 über Techniken der assistierten menschlichen Reproduktion legt eine Höchstgrenze von 3 Embryonen pro Transfer fest. Dies ist jedoch in Kinderwunschzentren nicht die gängigste Praxis. Fachleute entscheiden sich zunehmend für den Transfer eines einzigen Embryos, um mögliche Risiken einer Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden.
Dennoch ist die Entscheidung, wie viele Embryonen transferiert werden, eine sehr individuelle Entscheidung, die von der Situation der jeweiligen Patientin abhängt.
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durch Dr. Med. Gorka Barrenetxea Ziarrusta (gynäkologe), Marta Barranquero Gómez (embryologin), Sara Salgado (embryologin) Und Silvia Azaña Gutiérrez (embryologin).
Letzte Aktualisierung: 09/03/2026