Leihmutterschaft ist eine Methode der assistierten Reproduktion, bei der die gebärende Frau letztendlich nicht die Mutter des Babys ist.
Diese Methode ist aus ethischer und emotionaler Sicht besonders komplex, da sie mit der traditionellen Vorstellung, wie eine Familie gebildet wird, bricht.
In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz die Leihmutterschaft, weswegen Wunscheltern ins Ausland wie zum Beispiel die USA reisen müssen, um eine Leihmutterschaft durchführen zu können.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau, Leihmutter genannt, das Kind eines anderen Paares aus. Die zukünftigen Eltern des Babys werden in der Regel Wunscheltern genannt.
Wenn immer möglich, werden die Eizellen und Spermien von den Wunscheltern zur Verfügung gestellt, so dass das zukünftige Kind biologisch ihr Kind ist. Ist es der Mutter nicht möglich, das genetische Material zur Verfügung zu stellen, wird empfohlen, auf eine Spenderin zurückzugreifen.
Idealerweise stellt die Leihmutter nur die Gebärmutter zur Verfügung, um die Schwangerschaft und die anschließende Geburt des Kindes zu übernehmen.
Nach der Geburt wird das Baby den Wunscheltern übergeben. Zuvor muss zwischen beiden Parteien ein Vertrag unterzeichnet worden sein, durch den die Leihmutter auf das Recht auf Mutterschaft verzichtet.
Je nachdem, wie die Schwangerschaft der Leihmutter erreicht wird, unterscheiden wir zwei Arten der Leihmutterschaft:
Traditionelle Leihmutterschaft wird heute in der Regel nicht angewendet, da in diesem Fall die emotionale Verwicklung der Leihmutter größer wäre. Normalerweise sollte die Wunschmutter ihre Eizellen miteinbringen. Ist dies jedoch nicht möglich, wird auf eine Eizellenspende zurückgegriffen.
Der Großteil der Länder, in denen Leihmutterschaften durchgeführt werden, erlauben nur die komplette oder gestationelle Leihmutterschaft.
Es sind meistens heterosexuelle Paare die auf eine Leihmutterschaft zurückgreifen und sich in eine der folgenden Situationen befinden:
Auch alleinstehende Frauen und lesbische Paare können unter diesen Bedingungen auf eine Leihmutterschaft zurückgreifen, um Mütter zu werden.
Alleinstehende Männer und Schwule Paare sind ihrerseits auch häufig in der Leihmutterschaft vertreten. Mithilfe dieser Methode können sie ein biologisches Kind bekommen, da sie ihre Spermien miteinbringen können. In diesem Falle ist eine Leihmutterschaft nur deshalb nötig, weil Männer aufgrund ihrer Anatomie nicht die Fähigkeit besitzen, ein Kind zu gebären.
Leihmutterschaft ist nur in wenigen europäischen Ländern erlaubt. Deutschsprachige Eltern können daher auf rechtliche Probleme stoßen, wenn sie eine Behandlung im Ausland beginnen. Im nächsten Abschnitt erklären wir die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet die Leihmutterschaft und somit stellt auch ein Leihmutterschaftsvertrag eine Sittenwidrigkeit dar, da nach deutschem Recht die rechtliche Mutter diejenige ist, die gebärt.
Ärzten ist es demnach verboten, bei einer Leihmutterschaft zu vermitteln oder eine Behandlung durchzuführen, die auf eine Leihmutterschaft hinausführt. Ebenso verboten ist laut Adoptionsvermittlungsgesetz die Vermittlung von Leihmüttern. Leihmutter und Wunscheltern gehen jedoch in diesem Prozess straffrei aus.
Daher müssen Einzelpersonen und Paare, die diese Methode benötigen, ins Ausland reisen um auf legalem Wege eine Leihmutterschaft durchführen zu können. Die gängigsten Länder dabei sind die USA, Kanada, die Ukraine, Russland und Georgien. Jedes dieser Länder hat seine eigenen rechtlichen Bedingungen für den Leihmutterschaftsprozess.
Es gibt Gesetze, die nur bestimmte Familienmodelle erlauben, es gibt solche, die Gametenspenden von den Wunscheltern verlangen, etc. Um zukünftige Probleme zu vermeiden, ist es wichtig dass die Wunscheltern die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllen, damit später keine Probleme auftauchen.
In Österreich ist diese Reproduktionsbehandlung laut §§ 2 und 3 Fortpflanzungsmedizingesetz ebenfalls verboten. Wie im obigen Fall gibt es für die Leihmutter und die Wunscheltern keine strafrechtlichen Sanktionen.
Führen österreichische Staatsbürger trotzdem eine Behandlung im Ausland durch, können sie bei der Heimreise auf Schwierigkeiten stoßen: Ihr Kind erwirbt nicht die österreichische Staatsangehörigkeit und österreichische Vertretungsbehörden stellen im Ausland weder einen Nachweis zur Staatsbürgerschaft noch einen Reisepass oder Personalausweis aus.
Die Bundesverfassung verbietet die Leihmutterschaft in Schweiz. Paare, die im Ausland eine Leihmutterschaft durchgeführt haben, können Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung bekommen.
Damit der Wunschvater der rechtliche Vater des Kindes wird und in die Geburtsurkunde eingetragen wird, muss dieser sein Sperma eingebracht haben. In der Urkunde erscheint die Leihmutter als rechtliche Mutter. Nur durch eine Adoption kann die Schweizer Wunschmutter später zur rechtlichen Mutter werden.
Im Allgemeinen sind die beiden Hauptursachen für die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft: eine fehlende Gebärmutter oder Gebärmutterfehlbildung und die medizinische Kontraindikation.
Fälle, in denen keine Gebärmutter oder eine Gebärmutterfehlbildung vorliegt:
Fälle von medizinischer Kontraindikation (relativ und absolut):
Die Leihmutterschaft ist die teuerste Methode in der assistierten Reproduktion, da die Leihmutter stark miteinbezogen wird und viele Verfahren durchgeführt werden müssen. Der Preis hängt vom Land ab, in dem der Prozess durchgeführt wird und kann zwischen 35.000 und 150.000€ liegen.
Ja, da es sich um eine strukturelle Unfruchtbarkeit handelt bei der es notwendig ist, auf eine Leihmutter zurückzugreifen, genauso wie bei schwulen Paaren. Allerdings akzeptieren viele der Länder, in denen diese Technik legal ist, diese Familienmodelle nicht. Daher können Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare nur in die USA und Kanada reisen, um ein Kind zu bekommen.
In Ländern, die es erlauben, ja. Dies wäre der Fall, wenn die Leihmutter mit dem Ei ihrer Schwester schwanger wird und somit ihren Neffen zur Welt bringt. Es gibt einige Länder, in denen es nur legal ist, wenn nachgewiesen wird, dass es eine medizinische Ursache gibt, die eine Schwangerschaft verhindert, wie z.B. Krebs.
Nein, die Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften.
Nach deutschem Recht ist die gebärende Frau die Mutter, das sich auf den Grundsatz mater semper certa est bezieht das Die Mutter ist immer sicher bedeutet. Deshalb ist eine Leihmutterschaft in Deutschland illegal und man muss deshalb ins Ausland reisen.
Bei einer Leihmutterschaft ist eine In-vitro-Fertilisation unumgänglich. Wenn Sie wissen möchten, wie eine IVF abläuft, klicken Sie hier: Wie läuft ein IVF-Zyklus ab?
Es gibt Fälle, in denen es notwendig ist, auf die Spende von Eizellen für einen Leihmutterschaftsprozess zurückzugreifen. Wenn Sie alle damit verbundenen Aspekte wissen möchten, klicken Sie auf den folgenden Link: Was ist eine Eizellenspende?
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