Damit die Krankenkasse einen Teil der Behandlungkosten bezuschussen kann, muss das Paar oder die Frau allein eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 55 Jahre sein
- Das Paar darf keine gemeinsamen Kinder haben
- Es darf keine freiwillige Sterilisierung wie Vasektomie oder Eileiterunterbindungen durchgeführt worden sein
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Kinderwunschbehandlungen: das übernimmt die Krankenkasse ( 16).
durch Zaira Salvador (embryologin) Und Romina Packan (invitra staff).
Letzte Aktualisierung: 07/12/2020