Kinderwunschbehandlungen: das übernimmt die Krankenkasse

durch (embryologin) Und (invitra staff).
Aktualisiert am 07/12/2020

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann teuer werden. Bei verheirateten Paaren mit Fruchtbarkeitsstörungen übernimmt dafür die Krankenkasse bis zu 50% der Behandlungskosten.

Zu diesem Zweck müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden- die wichtigsten darunter sind das Alter der Frau und ob bereits gemeinsame Kinder bestehen.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass unverheiratete Paare sowie alleinstehende Frauen und Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung keine Möglichkeiten haben, die Kosten erstattet zu bekommen. Sie sind daher bei Kinderwunschbehandlungen Selbstzahler.

Kinderwunschzentren in Deutschland

Deutschlandweit gibt es über 130 Kinderwunschkliniken. Dabei handelt sich sich um Privatpraxen die sowohl über private Krankenversicherungen als auch gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.

Darunter gibt es jedoch auch Zentren, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Daher müssen gesetzlich versicherte Patienten, wenn sie in diesem Zentrum eine Behandlung beginnen möchten, für die Kosten selbst aufkommen.

Abgesehen von privaten Kinderwunschzentren gibt es noch Krankenhäuser mit einer Spezialabteilung für Assistierte Reproduktionstechniken und bieten daher auch Standardverfahren wie Inseminationsbehandlungen und IVF/ICSI-Zyklen an.

Welche Behandlungen gibt es?

Die meisten Kinderwunschkliniken bieten folgende Standardverfahren an:

  • Insemination mit Spermien des Partners.
  • In-vitro-Fertilisation (IVF).
  • Fruchtbarkeitserhalt bei Frauen mit spätem Kinderwunsch (Social Freezing) oder bei Krebspatienten.

Nichtdestotrotz unterscheiden sich die Leistungskataloge der Zentren deutschlandweit, da diese auch von der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes abhängen.

Beispielsweise werden Inseminationen mit Spendersamen nicht in allen Bundesländern durchgeführt. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Bundesärztekammer, deren Richtlinien jedoch von Region zu Region abweichen. Viele Zentren halten sich an diese Empfehlungen und schließen eine Samenspende aufgrund rechtlicher Grauzone von ihren Leistungen aus.

Es gibt sogenannte Regenbogenzentren die Samenspenderbehandlungen an alternativen Familienmodellen wie Singles und lesbische Pärchen durchführen. Die meisten davon befinden sich in Bundesländern wie Hamburg und Berlin, deren Bundesärztekammer einer Samenspende nicht ablehnend gegenübersteht.

Abgesehen davon dürfen Zusatzleistungen wie die Präimplantationsdiagnostik nur von Kinderwunschkliniken durchgeführt werden, die über eine spezielle Zulassung dafür verfügen.

Kostenübernahme der Krankenkassen

Wie wir oben bereits erwähnt haben, müssen Pärchen bestimmte Voraussetzungen erfüllen wenn sie eine Kinderwunschbehandlung über die Krankenkasse abrechnen möchten. Diese zählen wir hier auf:

  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Beide müssen mindestens 25 sein; die Frau darf jedoch nicht älter als 40, der Mann nicht älter als 50 sein.
  • Es muss eine ärztliche Indikation d.h. eine diagnostizierte Unfruchtbarkeit vorliegen.
  • Der Arzt muss bestätigen, dass die Behandlung ausreichend Erfolg auf eine Schwangerschaft hat.
  • Es muss ein Behandlungplan der Krankenkasse vorgelegt werden. Das Kinderwunschzentrum selbst kümmert sich um die Erstellung eines solchen Plans.
  • Es dürfen nur Keimzellen des Paares verwendet werden. Daher sind eine Eizell- und Samenspende davon ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich um allgemeine Bedingungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn es auch leichte Abweichungen zu Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses zwischen den einzelnen Versicherern geben kann.

Es sollte auch beachtet werden, dass Privatversicherungen andere Konditionen bieten und es für Privatpatienten daher möglich ist, eine 100%ige Kostenübernahme zu bekommen, sollte die Fruchtbarkeitsstörung auf den Privatversicherten zurückzuführen sein (Verursacherprinzip).

Wieviele Versuche werden bezahlt?

Abgesehen von den eben erwähnten Faktoren sollte noch berücksichtigt werden, dass die Krankenkassen eine begrenzte Anzahl an Versuchen übernehmen, die je nach Behandlungsart variieren.

In einer Insemination im Spontanzyklus, d.h. ohne vorherige Stimulationsbehandlung, übernehmen Krankenkassen bis zu 8 Versuche, bei stimulierten Zyklen jedoch maximal 3. Bei der künstlichen Befruchtung (IVF) werden ebenfalls bis zu 3 Zyklen übernommen. Damit überhaupt eine Insemination durchgeführt werden kann, muss die Frau jünger als 38 sein, über eine ausreichende Eizellreserve und durchgängige Eileiter verfügen. Ihr Partner muss hingegen eine gute Spermienqualität aufweisen.

Erfüllt das Paar diese Kriterien nicht, gehen sie direkt zu einer IVF über.

Bei einer heterologen Insemination, auf die vor allem alleinstehende und lesbische Frauen zurückgreifen, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten, weshalb diese von den Patienten selbst bezahlt werden müssen.

Sobald die Patientin mit der Stimulationsbehandlung in einer Insemination oder IVF-Behandlung begonnen hat, zählt dieser bereits als erster Versuch. Zählt die Frau zu den Low Respondern oder entwickelt sie das Überstimulationssyndrom und müsste daher den Zyklus abbrechen, verliert sie diesen Versuch.

Damit die Stimulationsbehandlung in einer IVF nicht abgebrochen werden muss und die Frau eine Punktion durchführen kann, müssen sich mindestens 3 Eibläschen in den Ovarien gebildet haben.

Werden der Patientin in einem IVF-Zyklus mehrere Eizellen entnommen und können diese eingefroren werden, zählen diese nicht als Versuch. Mit anderen Worten kann die Patientin sich alle befruchteten Eizellen so oft übertragen lassen, bis sie aufgebraucht sind.

Welche Behandlungen sind ausgeschlossen?

Da eine der Voraussetzungen für die Kostenübernahme eine Behandlung mit eigenen Keimzellen des Paares ist, schließt die Krankenkversicherung die Übernahme von Behandlungen mit Samenspenden aus.

Ebenfalls müssen alle Zusatzleistungen bei einem IVF-Zyklus wie beispielsweise das Assisted Hatching oder die Präimplantationsdiagnostik von dem Paar selbst bezahlt werden.

Die assistierte Reproduktion erfordert, wie jede medizinische Behandlung, dass Sie der Professionalität der Ärzte und der Klinik, die Sie wählen, vertrauen, denn natürlich ist jede von ihnen anders.

Deshalb schickt ihnen dieses "Tool" einen personalisierten Bericht mit allen wichtigen Angaben zu Ihrer nötigen Behandlung, den Kliniken in Ihrer Nähe sowie deren Kostenvoranschläge zu. Außerdem finden Sie wertvolle Tipps zu Ihrem ersten Besuch in der Kinderwunschklinik.

Alternative Kostenzuschüsse

Alternativ zur Krankenkasse gibt es je nach Wohnsitzland des Paares noch die Möglichkeit sich die Kosten durch Bund und Länder finanzieren zu lassen.

Das bedeutet, dass die verbleibenden 50% die von der Krankenkasse nicht bezuschusst wurden, durch das Bundesland, in welchem sich das Paar befindet, übernommen werden können.

Im folgenden Abschnitt zählen wir alle Bundesländer auf, die an dieser Initiative teilnehmen:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Gefördert werden sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare und es werden bis zu 4 Versuche bei IVF/ICSI-Zyklen übernommen. Konkret zahlt der Bund bei Ehepaaren bis zu 25%, und bei unverheirateten Paaren bis zu 12,5% des verbleibenden Eigenanteils.

Abgesehen davon gibt es zuguterletzt noch die Möglichkeit, sich eine künstliche Befruchtung von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen zu lassen- eine Regelung von der auch alleinstehende Frauen Gebrauch machen können.

Fragen die Nutzer stellten

Übernimmt die Krankenkasse Kinderwunschbehandlungen bei Frauen über 40?

durch Zaira Salvador (embryologin).

Krankenkassen setzen eine Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen. Einer der Gründe unter anderem ist, dass das Fehlbildungsrisiko des Babys steigt und die Erfolgsquote bei älteren Frauen abnimmt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer PID?

durch Zaira Salvador (embryologin).

Nein, die Krankenkasse übernimmt im Allgemeinen keine Zusatzleistungen und davon ausgeschloßen ist demnach auch die Präimplantationsdiagnostik.

Welche Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?

durch Zaira Salvador (embryologin).

Die Krankenkasse zahlt alle standardmäßigen Fruchtbarkeitsuntersuchungen bei Frauen, sowie alle gängigen Untersuchungen bei Männern.

Damit jedoch Anspruch auf Leistung besteht, sollten eine Reihe von Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Demnach darf die Patientin nicht älter als 40 sein und keine eigenen Kinder haben.

Für Sie empfohlen

Wenn Sie sich für eine Behandlung interessieren aber nicht wissen wie Sie die passende Klinik auswählen, erklärt Ihnen dieser Artikel, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen: Wie wähle ich die geeignete Kinderwunschklinik?

Hier haben Sie außerdem einen Überblick an deutschlandweiten Kinderwunschzentren: Kinderwunschkliniken in Deutschland.

Sie haben einen Ersttermin in der Kinderwunschklinik vereinbart und wissen nicht wie Sie sich am besten darauf vorbereiten? Unser Ratgeber erklärt, wie das Erstgespräch abläuft und welche Untersuchungen durchgeführt werden: Wie läuft der erste Termin in der Kinderwunschklinik ab?

Wir bemühen uns, Ihnen Informationen von höchster Qualität zu liefern.

🙏 Bitte teilen Sie diesen Artikel, wenn er Ihnen gefallen hat. 💜💜 Helfen Sie uns, weiterzumachen!

Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unterstützung von Bund und Ländern. Quellenangabe
Künstliche Befruchtung: Wer trägt die Kosten? von Familienplanung.de. Letztes Update am 17.09.2019. Quellenangabe

Fragen die Nutzer stellten: 'Übernimmt die Krankenkasse Kinderwunschbehandlungen bei Frauen über 40?', 'Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer PID?' Und 'Welche Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?'.

Mehr anschauen

Autor

 Zaira Salvador
Zaira Salvador
Embryologin
Abschluss in Biotechnologie an der Polytechnischen Universität Valencia (UPV) und Spezialistin für assistierte Reproduktion mit Masterabschluss in Human Reproduction Biotechnology am Instituto Valenciano de Infertilidad (IVI) und der Universität Valencia. Mehr über Zaira Salvador
Auf deutsch angepasst von:
 Romina Packan
Romina Packan
inviTRA Staff
Chefredakteurin und Übersetzerin für die deutsche Ausgabe von inviTRA. Mehr über Romina Packan

Alles über assistierte Reproduktion auf unseren Kanälen.