Ein unerfüllter Kinderwunsch kann teuer werden. Bei verheirateten Paaren mit Fruchtbarkeitsstörungen übernimmt dafür die Krankenkasse bis zu 50% der Behandlungskosten.
Zu diesem Zweck müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden- die wichtigsten darunter sind das Alter der Frau und ob bereits gemeinsame Kinder bestehen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass unverheiratete Paare sowie alleinstehende Frauen und Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung keine Möglichkeiten haben, die Kosten erstattet zu bekommen. Sie sind daher bei Kinderwunschbehandlungen Selbstzahler.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
- 1.
- 1.1.
- 2.
- 2.1.
- 2.2.
- 3.
- 4.
- 4.1.
- 4.2.
- 4.3.
- 5.
- 6.
- 7.
Kinderwunschzentren in Deutschland
Deutschlandweit gibt es über 130 Kinderwunschkliniken. Dabei handelt sich sich um Privatpraxen die sowohl über private Krankenversicherungen als auch gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Darunter gibt es jedoch auch Zentren, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Daher müssen gesetzlich versicherte Patienten, wenn sie in diesem Zentrum eine Behandlung beginnen möchten, für die Kosten selbst aufkommen.
Abgesehen von privaten Kinderwunschzentren gibt es noch Krankenhäuser mit einer Spezialabteilung für Assistierte Reproduktionstechniken und bieten daher auch Standardverfahren wie Inseminationsbehandlungen und IVF/ICSI-Zyklen an.
Welche Behandlungen gibt es?
Die meisten Kinderwunschkliniken bieten folgende Standardverfahren an:
- Insemination mit Spermien des Partners.
- In-vitro-Fertilisation (IVF).
- Fruchtbarkeitserhalt bei Frauen mit spätem Kinderwunsch (Social Freezing) oder bei Krebspatienten.
Nichtdestotrotz unterscheiden sich die Leistungskataloge der Zentren deutschlandweit, da diese auch von der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes abhängen.
Beispielsweise werden Inseminationen mit Spendersamen nicht in allen Bundesländern durchgeführt. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Bundesärztekammer, deren Richtlinien jedoch von Region zu Region abweichen. Viele Zentren halten sich an diese Empfehlungen und schließen eine Samenspende aufgrund rechtlicher Grauzone von ihren Leistungen aus.
Abgesehen davon dürfen Zusatzleistungen wie die Präimplantationsdiagnostik nur von Kinderwunschkliniken durchgeführt werden, die über eine spezielle Zulassung dafür verfügen.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Wie wir oben bereits erwähnt haben, müssen Pärchen bestimmte Voraussetzungen erfüllen wenn sie eine Kinderwunschbehandlung über die Krankenkasse abrechnen möchten. Diese zählen wir hier auf:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Beide müssen mindestens 25 sein; die Frau darf jedoch nicht älter als 40, der Mann nicht älter als 50 sein.
- Es muss eine ärztliche Indikation d.h. eine diagnostizierte Unfruchtbarkeit vorliegen.
- Der Arzt muss bestätigen, dass die Behandlung ausreichend Erfolg auf eine Schwangerschaft hat.
- Es muss ein Behandlungplan der Krankenkasse vorgelegt werden. Das Kinderwunschzentrum selbst kümmert sich um die Erstellung eines solchen Plans.
- Es dürfen nur Keimzellen des Paares verwendet werden. Daher sind eine Eizell- und Samenspende davon ausgeschlossen.
Dabei handelt es sich um allgemeine Bedingungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn es auch leichte Abweichungen zu Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses zwischen den einzelnen Versicherern geben kann.
Es sollte auch beachtet werden, dass Privatversicherungen andere Konditionen bieten und es für Privatpatienten daher möglich ist, eine 100%ige Kostenübernahme zu bekommen, sollte die Fruchtbarkeitsstörung auf den Privatversicherten zurückzuführen sein (Verursacherprinzip).
Wieviele Versuche werden bezahlt?
Abgesehen von den eben erwähnten Faktoren sollte noch berücksichtigt werden, dass die Krankenkassen eine begrenzte Anzahl an Versuchen übernehmen, die je nach Behandlungsart variieren.
In einer Insemination im Spontanzyklus, d.h. ohne vorherige Stimulationsbehandlung, übernehmen Krankenkassen bis zu 8 Versuche, bei stimulierten Zyklen jedoch maximal 3. Bei der künstlichen Befruchtung (IVF) werden ebenfalls bis zu 3 Zyklen übernommen. Damit überhaupt eine Insemination durchgeführt werden kann, muss die Frau jünger als 38 sein, über eine ausreichende Eizellreserve und durchgängige Eileiter verfügen. Ihr Partner muss hingegen eine gute Spermienqualität aufweisen.
Erfüllt das Paar diese Kriterien nicht, gehen sie direkt zu einer IVF über.
Bei einer heterologen Insemination, auf die vor allem alleinstehende und lesbische Frauen zurückgreifen, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten, weshalb diese von den Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Sobald die Patientin mit der Stimulationsbehandlung in einer Insemination oder IVF-Behandlung begonnen hat, zählt dieser bereits als erster Versuch. Zählt die Frau zu den Low Respondern oder entwickelt sie das Überstimulationssyndrom und müsste daher den Zyklus abbrechen, verliert sie diesen Versuch.
Damit die Stimulationsbehandlung in einer IVF nicht abgebrochen werden muss und die Frau eine Punktion durchführen kann, müssen sich mindestens 3 Eibläschen in den Ovarien gebildet haben.
Werden der Patientin in einem IVF-Zyklus mehrere Eizellen entnommen und können diese eingefroren werden, zählen diese nicht als Versuch. Mit anderen Worten kann die Patientin sich alle befruchteten Eizellen so oft übertragen lassen, bis sie aufgebraucht sind.
Welche Behandlungen sind ausgeschlossen?
Da eine der Voraussetzungen für die Kostenübernahme eine Behandlung mit eigenen Keimzellen des Paares ist, schließt die Krankenkversicherung die Übernahme von Behandlungen mit Samenspenden aus.
Ebenfalls müssen alle Zusatzleistungen bei einem IVF-Zyklus wie beispielsweise das Assisted Hatching oder die Präimplantationsdiagnostik von dem Paar selbst bezahlt werden.
Die assistierte Reproduktion erfordert, wie jede medizinische Behandlung, dass Sie der Professionalität der Ärzte und der Klinik, die Sie wählen, vertrauen, denn natürlich ist jede von ihnen anders.
Deshalb schickt ihnen dieses "Tool" einen personalisierten Bericht mit allen wichtigen Angaben zu Ihrer nötigen Behandlung, den Kliniken in Ihrer Nähe sowie deren Kostenvoranschläge zu. Außerdem finden Sie wertvolle Tipps zu Ihrem ersten Besuch in der Kinderwunschklinik.
Alternative Kostenzuschüsse
Alternativ zur Krankenkasse gibt es je nach Wohnsitzland des Paares noch die Möglichkeit sich die Kosten durch Bund und Länder finanzieren zu lassen.
Das bedeutet, dass die verbleibenden 50% die von der Krankenkasse nicht bezuschusst wurden, durch das Bundesland, in welchem sich das Paar befindet, übernommen werden können.
Im folgenden Abschnitt zählen wir alle Bundesländer auf, die an dieser Initiative teilnehmen:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Gefördert werden sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare und es werden bis zu 4 Versuche bei IVF/ICSI-Zyklen übernommen. Konkret zahlt der Bund bei Ehepaaren bis zu 25%, und bei unverheirateten Paaren bis zu 12,5% des verbleibenden Eigenanteils.
Abgesehen davon gibt es zuguterletzt noch die Möglichkeit, sich eine künstliche Befruchtung von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen zu lassen- eine Regelung von der auch alleinstehende Frauen Gebrauch machen können.
Fragen die Nutzer stellten
Übernimmt die Krankenkasse Kinderwunschbehandlungen bei Frauen über 40?
Krankenkassen setzen eine Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen. Einer der Gründe unter anderem ist, dass das Fehlbildungsrisiko des Babys steigt und die Erfolgsquote bei älteren Frauen abnimmt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer PID?
Nein, die Krankenkasse übernimmt im Allgemeinen keine Zusatzleistungen und davon ausgeschloßen ist demnach auch die Präimplantationsdiagnostik.
Welche Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkasse zahlt alle standardmäßigen Fruchtbarkeitsuntersuchungen bei Frauen, sowie alle gängigen Untersuchungen bei Männern.
Damit jedoch Anspruch auf Leistung besteht, sollten eine Reihe von Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Demnach darf die Patientin nicht älter als 40 sein und keine eigenen Kinder haben.
Für Sie empfohlen
Wenn Sie sich für eine Behandlung interessieren aber nicht wissen wie Sie die passende Klinik auswählen, erklärt Ihnen dieser Artikel, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen: Wie wähle ich die geeignete Kinderwunschklinik?
Hier haben Sie außerdem einen Überblick an deutschlandweiten Kinderwunschzentren: Kinderwunschkliniken in Deutschland.
Sie haben einen Ersttermin in der Kinderwunschklinik vereinbart und wissen nicht wie Sie sich am besten darauf vorbereiten? Unser Ratgeber erklärt, wie das Erstgespräch abläuft und welche Untersuchungen durchgeführt werden: Wie läuft der erste Termin in der Kinderwunschklinik ab?
Wir bemühen uns, Ihnen Informationen von höchster Qualität zu liefern.
🙏 Bitte teilen Sie diesen Artikel, wenn er Ihnen gefallen hat. 💜💜 Helfen Sie uns, weiterzumachen!
Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unterstützung von Bund und Ländern. Quellenangabe
Künstliche Befruchtung: Wer trägt die Kosten? von Familienplanung.de. Letztes Update am 17.09.2019. Quellenangabe
Fragen die Nutzer stellten: 'Übernimmt die Krankenkasse Kinderwunschbehandlungen bei Frauen über 40?', 'Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer PID?' Und 'Welche Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?'.
Hallo,
danke für den informativen Post.
Bei meiner Krankenkasse MH Plus hat man mir auf Nachfrage aber mitgeteilit, dass das Alter bei Frau und Mann bei 39 bzw. 49 liegt. Hier steht aber 40 und 50?
Hallo Anna,
die Angaben in diesem Post sind allgemeine Werte, d.h. die Konditionen können von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen.
Hoffe das beantwortet deine Frage.
Viele Grüße
Hallo liebe Community,
mein Freund ist 28, ich bin 24. Können wir über die Krankenkasse abrechnen oder müssen wir selbst zahlen? Ich werde in drei Monaten 25 und würden gern nächstes Monat starten.