Das kommt darauf an. Das Gesetz 14/2006 über Techniken der assistierten menschlichen Fortpflanzung legt kein Höchstalter für eine Mutterschaft fest.
Allerdings haben sich die Fachleute für assistierte Reproduktion in Spanien darauf geeinigt, keine Frauen über 49 Jahre aufzunehmen. Dies ist auf die Risiken zurückzuführen, die eine solche Schwangerschaft für die Mutter und das zukünftige Baby mit sich bringt.
Dennoch nehmen einige Fertilitätskliniken Frauen über 49 Jahre auf, sofern sie bei guter Gesundheit sind. Manchmal verlangen sie sogar ein ärztliches Gutachten, das dies bestätigt, bevor sie eine Behandlung der assistierten Reproduktion bei Frauen im fortgeschrittenen Alter beginnen.
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Marta Barranquero Gómez
Abschluss in Biochemie und Biomedizin an der Universität Valencia (UV) und spezialisiert auf Assistierte Reproduktion an der Universität Alcalá de Henares (UAH) in Zusammenarbeit mit Ginefiv und in klinischer Genetik an der Universität Alcalá de Henares (UAH).
Zulassungsnummer: 3316-CV