im fünften Monat kann nur abgetrieben werden, wenn die Schwangerschaft ein Risiko für die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren darstellt oder das Vorhandensein von Anomalien im Fötus als lebensunverträglich erkannt wird. Ein Schwangerschaftsabbruch aus diesen Gründen kann bis zur 22. Woche gemacht werden.
Ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Indikation kann nur bis zur 14. Woche durchgeführt werden.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: 5. Schwangerschaftsmonat: Symptome und Veränderungen im Baby ( 9).
Victoria Moliner
Abschluss in Biochemie und Biomedizin an der Universität Valencia (UV), mit Master-Abschluss in Biotechnologie der assistierten Humanreproduktion der Universität Valencia und dem Valencianischen Institut für Unfruchtbarkeit (IVI). Derzeit ist sie als Forschungsbiologin tätig.