Ja. Personen die mit einer Spende gezeugt wurden oder deren gesetzliche Vertreter können bei Bedarf allgemeine Informationen über ihren Spender erhalten. Die Identität des Spenders kann nur dann offengelegt werden, wenn das Leben oder die Gesundheit dieser Person ernsthaft gefährdet ist oder wenn dies nach dem Gesetz angemessen ist.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Zur Kinderwunschbehandlung nach Spanien: Alles was Sie wissen sollten ( 21).

Zaira Salvador
Abschluss in Biotechnologie an der Polytechnischen Universität Valencia (UPV) und Spezialistin für assistierte Reproduktion mit Masterabschluss in Human Reproduction Biotechnology am Instituto Valenciano de Infertilidad (IVI) und der Universität Valencia.