Das spanische Gesetz über assistierte Reproduktionstechnologie (ART) gilt als lockerer im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, in denen die Gesetze strenger sind. Leihmutterschaft und Geschlechtsselektion aus nicht-therapeutischen Gründen sind jedoch gemäß dem Gesetz 14/2006 ausdrücklich verboten.
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durch Dr. Emilio Gómez Sánchez (leitender embryologe), Dr. Med. Toño Lara González (gynäkologe), Víctor Villalobos Paz (gynäkologe), Zaira Salvador (embryologin) Und Romina Packan (invitra staff).
Letzte Aktualisierung: 25/02/2020
Wusste gar nicht, dass die Leihmutterschaft in Spanien illegal ist. Habe irgendwo mal gelesen, dass es durchaus möglich sei.