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Leihmutterschaft und Geschlechtsselektion in Spanien
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Leihmutterschaft und Geschlechtsselektion in Spanien

Das spanische Gesetz über assistierte Reproduktionstechnologie (ART) gilt als lockerer im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, in denen die Gesetze strenger sind. Leihmutterschaft und Geschlechtsselektion aus nicht-therapeutischen Gründen sind jedoch gemäß dem Gesetz 14/2006 ausdrücklich verboten.

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durch (leitender embryologe), (gynäkologe), (gynäkologe), (embryologin) Und (invitra staff).
Letzte Aktualisierung: 25/02/2020
1 Kommentar
    1. Wusste gar nicht, dass die Leihmutterschaft in Spanien illegal ist. Habe irgendwo mal gelesen, dass es durchaus möglich sei.