In Übereinstimmung mit dem spanischen Gesetz 14/2006 vom 26. Mai über assistierte Reproduktionstechniken kann sich jede Frau oder jedes Paar einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen, solange sie 18 Jahre oder älter ist, und sich bereit erklärt, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, in der sie der Anwendung einer solchen Fruchtbarkeitsbehandlung freiwillig zustimmt.
Darüber hinaus legt das Gesetz ausdrücklich fest, dass jede Frau unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Familienstand Zugang zu Fruchtbarkeitsbehandlungen in Spanien hat.
Was die In-Vitro-Fertilisation (IVF) betrifft, so ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, die in allen Fällen erfüllt sein sollte, die Übertragung von maximal drei Embryonen pro Zyklus.
Außerdem ist die genetische Präimplantationsdiagnose (PID) in Spanien erlaubt, solange sie nur zu medizinischen Zwecken und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Nationale Kommission für assistierte menschliche Reproduktion (CNRHA) durchgeführt wird.