Hallo miteinander,
seit langem setze ich mich mit dem Thema der Samenspende auseinander da ich gern mein Studium damit finanzieren möchte. Nun bin ich aber aufgrund der neuen Rechtslage unsicher, wie das Thema Vaterschaft und Unterhaltszahlung in einer Samenspende gehandhabt wird. Soweit ich weiß, darf das Kind ab seinem 16. Lebensjahr Auskunft zu den Daten seines Samenspenders erhalten. Wie wäre das beispielsweise bei einer alleinerziehenden Mutter die durch eine Samenspende schwanger wurde? Könnte die im Ernstfall den biologischen Erzeuger zum Unterhalt heranziehen?
01/12/2020 um 1:49 pm UhrHallo Markus,
ob ein Unterhaltsanspruch besteht, kommt darauf an, ob das durch eine Samenspende erzeugte Kind bereits einen rechtlichen Vater hätte, was zum Beispiel bei heterosexuellen Pärchen die auf eine Samenspende zurückgreifen, der Fall wäre. Sollte jedoch kein rechtlicher Vater vorhanden sein, kann der Samenspender aufgrund genetischer Verwandtschaft zum Kind gerichtlich als Vater festgesetellt werden und wäre demnach unterhaltspflichtig. Solche Situationen kommen vor allem bei ledigen Müttern und Wunschvätern vor, die ihre Vaterschaft erfolgreich angefochten haben.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass es seit dem 1. Juli eine Ausschlussregelung gibt. Demnach können Spenderkinder die nach diesem Datum gezeugt wurden, ihren Samenspender nicht mehr als rechtlichen Vater feststellen lassen.
Wenn du wissen willst, wie eine Samenspende abläuft und welche Voraussetzungen Spender erfüllen müssen, kannst du hier weiterlesen: Samenspende: Ablauf und Voraussetzungen für Spender.
Hoffe das beantwortet deine Frage.
Alles Gute.
22/12/2020 um 2:00 pm UhrAh vielen Dank fürs Aufklären, das heißt ich hab somit nichts mehr zu befürchten.
22/12/2020 um 3:01 pm Uhr
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06/07/2024 um 3:44 pm Uhr
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