Ja, solange es aus medizinischen Gründen ist. So wäre es beispielsweise bei Krebspatienten möglich, die Behandlung über die Krankenkasse durchzuführen, da die Kryokonservierung der Spermien durch eine medizinische Indikation erfolgt.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Sperma-Kryokonservierung: Indikationen, Vorgang und Ergebnisse ( 5).