Ja, solange es aus medizinischen Gründen ist. So wäre es beispielsweise bei Krebspatienten möglich, die Behandlung über die Krankenkasse durchzuführen, da die Kryokonservierung der Spermien durch eine medizinische Indikation erfolgt.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Sperma-Kryokonservierung: Indikationen, Vorgang und Ergebnisse ( 5).

Rebeca Reus
Abschluss in Humanbiologie (Biomedizin) an der Universitat Pompeu Fabra (UPF), mit Masterabschluss im Labor für klinische Analysen und Masterabschluss in Theoretische Grundlagen und Laborverfahren der assistierten Reproduktion an der Universität Valencia (UV).