Folgende Bedingungen müssen Paare erfüllen, damit die Hälft der Kosten einer Insemination von der Krankenkasse bezahlt wird:
- Das Mindestalter muss bei beiden bei 25 liegen und das Höchstalter bei 40 Jahren bei der Patientin bzw. 50 Jahren beim Partner.
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Es muss eine medizinisch nachgewiesene Unfruchtbarkeit bei mindestens einem von beiden nachgewiesen werden.
- Darüberhinaus muss der Arzt der Krankenkasse gegenüber bestätigen, dass die Behandlung gute Erfolgssaussichten aufweist.
- Zum Schluss müssen sich sowohl die Frau als auch der Mann auf Geschlechtskrankheiten wie HIV untersuchen lassen.
Leider gibt es Momentan nur Zuschüsse für verheiratete heterosexuelle Paare, weshalb alle Singles und Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung ausgeschlossen werden und ihre Behandlungskosten daher selbst tragen müssen.
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durch Andrea Rodrigo (embryologin), Marta Barranquero Gómez (embryologin), Romina Packan (invitra staff), Sara Salgado (embryologin) Und Dr. Med. Valeria Sotelo (gynäkologin).
Letzte Aktualisierung: 17/11/2020